Insight
Green Lease - Der grüne Mietvertrag für Deutschland
Freshfields Bruckhaus Deringer hat gemeinsam mit dem ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, und einer Projektgruppe aus Immobilien-Expertinnen und Experten eine Definition für sogenannte Green Leases erstellt und darauf aufbauend einen umfassenden Regelungskatalog ausgearbeitet, der in der Publikation „Green Lease – Der grüne Mietvertrag für Deutschland“ veröffentlicht wird.
Nach der neuen Definition ist ein Green Lease ein auf Nachhaltigkeit gerichteter Mietvertrag, der durch seine besondere Ausgestaltung – gegebenenfalls flankiert durch die Anforderungen einer etwa vorhandenen Zertifizierung der Immobilie – den Mieter zu einer möglichst nachhaltigen Nutzung und den Vermieter zu einer möglichst nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie veranlassen soll. Ein Green Lease umfasst daher mindestens eine Regelung 1) zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung des Mietobjekts im laufenden Betrieb, 2) zur Reduzierung von Abfällen, Verbräuchen und Emissionen sowie 3) zur ökologisch unbedenklichen Durchführung von Erhaltungs-, Modernisierungs- und sonstigen Baumaßnahmen. Die Publikation „Green Lease“ enthält zu diesen drei Elementen jeweils zahlreiche Regelungsempfehlungen, auf die Vermieter und Mieter bei den Mietvertragsverhandlungen zurück greifen können.