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Briefing

11. GWB-Novelle („Wettbewerbs­durch­setzungs­gesetz“) in Kraft getreten – führt das neue Gesetz zu einem „Kartell­recht mit Klauen und Zähnen“?

Mit Inkraft­treten der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs­beschränkungen (GWB) am 7. November 2023 sind für das deutsche Kartell­recht einige weitreichende Änderungen verbunden.

Zwei Jahre, nachdem das Bundes­kartell­amt (BKartA) durch das GWB-Digitalisierungs­gesetz nie zuvor dagewesene Ermittlungs­befugnisse erhalten hatte, soll mit der 11. GWB-Novelle die deutsche Wettbewerbs­aufsicht erneut gestärkt werden.

Die wohl gravierendste Änderung stellt die Erweiterung des Wettbewerbs­rechts um eine vierte Säule in Form der Sektor­untersuchung mit anschließenden Abhilfe­maßnahmen dar, da das Bundeskartell­amt hier mit weitgehenden Eingriffs­instrumenten zur Bekämpfung von Wettbewerbs­störungen ausgestattet wird, ohne dass eine Verletzung des Wettbewerbs­rechts erforderlich ist.

Darüber hinaus soll die bislang bedeutungs­lose Vorteils­abschöpfung durch die Einführung zweier Vermutungs­regelungen zur Existenz und Minimalhöhe von wirtschaftlichen Vorteilen an Praxis­relevanz gewinnen.

Des Weiteren schafft die Novelle die rechtlichen Grundlagen zur flankierenden Begleitung der EU-Kommission durch das Bundeskartellamt bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA).

Unser Client Briefing bietet einen ausführlichen Überblick über die Änderungen durch die 11. GWB-Novelle, ordnet diese rechtlich ein und zeigt auf, welche Risiken und praktischen Auswirkungen damit für Unternehmen verbunden sind.

Das Client Briefing finden Sie hier.

Client Briefing GWB11 German Version 07 11 23
(PDF - 260.9 KB)

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