Briefing
11. GWB-Novelle („Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz“) in Kraft getreten – führt das neue Gesetz zu einem „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“?
Mit Inkrafttreten der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) am 7. November 2023 sind für das deutsche Kartellrecht einige weitreichende Änderungen verbunden.
Zwei Jahre, nachdem das Bundeskartellamt (BKartA) durch das GWB-Digitalisierungsgesetz nie zuvor dagewesene Ermittlungsbefugnisse erhalten hatte, soll mit der 11. GWB-Novelle die deutsche Wettbewerbsaufsicht erneut gestärkt werden.
Die wohl gravierendste Änderung stellt die Erweiterung des Wettbewerbsrechts um eine vierte Säule in Form der Sektoruntersuchung mit anschließenden Abhilfemaßnahmen dar, da das Bundeskartellamt hier mit weitgehenden Eingriffsinstrumenten zur Bekämpfung von Wettbewerbsstörungen ausgestattet wird, ohne dass eine Verletzung des Wettbewerbsrechts erforderlich ist.
Darüber hinaus soll die bislang bedeutungslose Vorteilsabschöpfung durch die Einführung zweier Vermutungsregelungen zur Existenz und Minimalhöhe von wirtschaftlichen Vorteilen an Praxisrelevanz gewinnen.
Des Weiteren schafft die Novelle die rechtlichen Grundlagen zur flankierenden Begleitung der EU-Kommission durch das Bundeskartellamt bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA).
Unser Client Briefing bietet einen ausführlichen Überblick über die Änderungen durch die 11. GWB-Novelle, ordnet diese rechtlich ein und zeigt auf, welche Risiken und praktischen Auswirkungen damit für Unternehmen verbunden sind.
Das Client Briefing finden Sie hier.