Briefing
Gilt das gemeindliche Vorkaufsrecht auch für Share Deals?
Das gemeindliche Vorkaufsrecht und Share Deals: Was gilt? Wir geben einen Überblick unter Berücksichtigung des aktuellen Präzedenzfalls des Bezirksamts Neukölln.
Das Berliner Bezirksamt Neukölln hat erstmals bei einem Kauf von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft, einem sog. Share Deal, ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt und damit juristisches Neuland betreten. Denn gemeindliche Vorkaufsrechte gelten grundsätzlich nur bei Kaufverträgen über Grundstücke (sog. Asset Deals).
In unserem Dokument fassen wir die Eckpunkte zu gemeindlichen Vorkaufrechten zusammen und erklären, wie es zu der Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Bezirksamt Neukölln bei einem Share Deal kam.
Siehe hierzu auch Gemeindliche Vorkaufsrechte: Entstehung, Ausübung, Folgen.
Briefing Gemeindliche Vorkaufsrechte und Share Deals (Stand 7. Juni 2021)
(PDF - 191.6 KB)