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Freshfields berät N26 beim Wechsel zur SE
Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die Berliner Neo-Bank N26 bei der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) beraten. Ein Team der Kanzlei YPOG beriet die gesellschaftsrechtliche Seite des Mandats, Freshfields die arbeitsrechtliche Seite.
Bereits 2023 hatten Freshfields und YPOG die vormalige N26 GmbH mit Blick auf die Zielrechtsform SE in eine AG umgewandelt, anschließend begann das Verfahren zur Umwandlung der Gesellschaft in eine SE. Neben den beiden Kanzleien hat sich ein großes interdisziplinäres Inhouse-Team um General Counsel Dr. Anke Ulrich in dem Mandat engagiert.
Parallel zur Umwandlung der Obergesellschaft der N26-Gruppe wurde auch die operative Bankgesellschaft, die N26 Bank, in eine SE umgewandelt. Im Ergebnis entstand so eine doppelstöckige SE-Struktur wie sie auch von Auslandsbanken bekannt ist, die nach dem Brexit ihre europäischen Aktivitäten aus regulatorischen Gründen neugeordnet haben.
Das Freshfields-Team bestand aus einem internationalen Arbeitsrechtteam um Partner Dr. Thomas Müller-Bonanni (Federführung) und Associate Kathrin Brune, die von den Freshfields-Büros in Italien, den Niederlanden, Spanien und Frankreich unterstützt wurden.
In dem Mandat hat sich ein großes interdisziplinäres Inhouse-Team um Group General Counsel Dr. Anke Ulrich engagiert. Zu ihrem Team gehörten Dr. Martin Hager (Head of Corporate Law, M&A und Funding), Dr. Sebastian Siller (Senior Legal Counsel), Yanick Sambulski (Legal Counsel) und Nicole Heider (Director Labor Relations, Employment Law and Reward).