Skip to main content

News

Freshfields unterstützt bei Provenienz­forschung zur Dauer­leih­gabe Bührle im Kunst­haus Zürich

Die globale Wirtschafts­kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat ein Forschungs­team um den Schweizer Historiker und Präsidenten des Deutschen Historischen Museums, Prof. Dr. Raphael Gross, bei der Überprüfung der bisherigen Provenienz­forschung der Stiftung Sammlung E.G. Bührle unterstützt.

Seit Oktober 2021 werden rund 200 ausgewählte Werke aus der Privatsammlung des Schweizer Industriellen Emil Georg Bührle im Kunsthaus Zürich als Dauerleihgabe gezeigt, darunter Bilder von Cézanne, Gauguin, Renoir, Picasso und van Gogh. Stadt und Kanton Zürich sowie die Zürcher Kunst­gesellschaft (Träger­verein des Kunst­hauses Zürich) hatten Prof. Dr. Raphael Gross das Mandat erteilt, die Provenienz der Werke weiter aufzuklären.

Der von Raphael Gross am 28. Juni 2024 vorgestellte Abschluss­bericht ist hier abrufbar. Dieser stellt fest, dass ein beträchtlicher Teil der Kunst­werke aus der Dauer­leihgabe Bührle von jüdischen Vorbesitzerinnen und Vorbesitzern stammt. In der bisherigen Forschung der Stiftung Sammlung E.G. Bührle ist der jüdische Vorbesitz entweder nicht erschienen oder er hat in den veröffentlichten Ergebnissen keine Rolle gespielt.

Deswegen empfiehlt das Forscher­team in seinem Bericht u.a. weitere Provenienz­forschung, die sich auf die Aufklärung des jüdischen Vorbesitzes konzentriert. Prof. Dr. Raphael Gross resümierte: „Ohne die jüdischen Sammler wäre die Sammlung Bührle eine andere. Oder anders gesagt: Ohne Verfolgung wäre die Sammlung Bührle so nie zustande gekommen.“ Stadt und Kanton Zürich sowie die Zürcher Kunst­gesellschaft dankten Prof. Dr. Raphael Gross und seinem Team ausdrücklich für die „umfassende und sehr wertvolle Arbeit“. Voraussichtlich Mitte Juli 2024 werden sie sich zu den nächsten Schritten äußern.

„Ohne juristischen Rat hätte ich das nicht machen können“, sagte Prof. Dr. Raphael Gross, und bedankte sich bei der Präsentation des Berichts ausdrücklich bei den beteiligten Anwältinnen und Anwälten für die fortwährende Unter­stützung. Die Anwältinnen und Anwälte von Freshfields waren pro bono Teil des Sounding Board Recht. In dieser Funktion haben sie Prof. Dr. Raphael Gross auf konkrete Fragen zu Rechts- und Sachthemen jeweils eine eigene und unabhängige Einschätzung mitgeteilt. Außerdem haben sie zu fünf Werken Tiefen-Analysen begleitet.

Das Freshfields-Team – alle Dispute Resolution – umfasste Partner Dr. Moritz Pellmann, Counsel Dr. Bettina Schmaltz und Tobias André, Principal Associate Dr. Katharina Niemz und Associate Björn Weissenberger (alle Frankfurt) sowie Associate Anna Köhler (Berlin).