Skip to main content

News

Freshfields berät GK Software SE beim ge­planten Delisting

Die globale Wirtschafts­kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer („Freshfields“) berät die börsen­notierte GK Software SE umfassend zum geplanten Delisting und dem Ab­schluss eines Delisting Agreement mit Fujitsu. Die GK Software SE ist ein welt­weit führender Anbieter von Cloud Lösungen für den inter­nationalen Einzel­handel. Bei Fujitsu handelt es sich um einen der größten globalen IT-Konzerne.

Die GK Software SE hat am 2. Mai 2023 ein Delisting Agreement mit der Fujitsu Ltd. sowie mit deren 100%iger Tochter­gesell­schaft, der Fujitsu ND Solutions AG, ab­ge­schlossen. Die gesell­schafts- und kapital­markt­rechtliche Beratung von Freshfields umfasste die Verhandlung dieser Verein­barung mit Fujitsu. Auf Grund­lage des Delisting Agreement soll die Stellung eines Antrags auf Wider­ruf der Zulassung der GK Software-Aktien am regulierten Markt (sog. Delisting) erfolgen. Ent­sprechend den Bestimmungen des Delisting Agreement hat Fujitsu die Ent­scheidung ver­öffentlicht, den Aktionären der GK Software SE ein öffentliches Delisting-Erwerbs­angebot in Form eines Bar­angebots zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von Fujitsu ge­haltener Aktien der GK Software SE gegen Zahlung einer Gegen­leistung in bar in Höhe von EUR 190,00 je Aktie zu unter­breiten. Die Höhe des Delisting-Erwerbs­angebots wird somit der Höhe der Gegen­leistung des frei­willigen öffentlichen Über­nahme­angebots auf­grund der Angebots­unter­lage von Fujitsu vom 23. März 2023 entsprechen. Das Trans­aktions­volumen beträgt daher rund EUR 100 Mio.

Freshfields berät die GK Software SE bereits zu allen recht­lichen Aspekten des öffent­lichen Über­nahme­ver­fahrens und beriet die Gesell­schaft auch schon zuvor bei dem Ab­schluss einer Zu­sammen­schluss­verein­barung („Business Combination Agreement“) mit Fujitsu. Die Kanzlei berät die GK Software SE auch im Hin­blick auf das be­absichtigte Delisting sowie zu allen damit im Zu­sammen­hang stehenden gesell­schafts- und kapital­markt­recht­lichen Aspekten, wie etwa die von Vor­stand und Auf­sichts­rat nach dem Wert­papier­erwerbs- und Über­nahme­gesetz (WpÜG) ab­zu­gebende be­gründete Stellung­nahme zu dem an­ge­kündigten öffentlichen Delisting-Erwerbs­angebot. Zudem wird Freshfields zur Haupt­ver­sammlung 2023 der GK Software SE beraten.

Das Freshfields-Team umfasst Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt (Feder­führung), Counsel Dr. Arne Krawinkel sowie die Associates Dr. Jean Mohamed und Dr. Jan-Willem Koldehofe (alle Corporate/M&A, Hamburg).