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Freshfields berät die Porsche Automobil Holding SE in Bezug auf den möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berät den Vorstand der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) hinsichtlich der mit der Volkswagen AG geführten Gespräche über einen möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Porsche AG) und die zwischen der Porsche SE und der Volkswagen AG insoweit abgeschlossene Eckpunktevereinbarung.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Gespräche soll für den Fall eines Börsengangs das Grundkapital der Porsche AG in 50 Prozent Vorzugsaktien und 50 Prozent Stammaktien unterteilt und ca. 25 Prozent der Vorzugsaktien am Kapitalmarkt platziert werden. Im Zusammenhang mit dem möglichen Börsengang würde die Porsche SE zudem 25 Prozent zuzüglich einer Aktie am Stammaktienkapital der Porsche AG von der Volkswagen AG erwerben. Die Volkswagen AG würde die Einnahmen aus dem möglichen Börsengang für die Finanzierung der industriellen und technologischen Transformation des Volkswagen Konzerns sowie das weitere Wachstum nutzen.
Die tatsächliche Umsetzung der Transaktion hängt von einer Vielzahl verschiedener Parameter sowie den allgemeinen Marktgegebenheiten ab. Abschließende Entscheidungen wurden noch nicht getroffen. Auch die Umsetzung der in der Eckpunktevereinbarung getroffenen Vereinbarungen steht unter mehreren Bedingungen, einschließlich der finalen Zustimmung der Gremien beider Parteien.
Das Freshfields-Team wird geführt von Partner Dr. Stephan Waldhausen. Ihm gehören Principal Associate Dr. Arne Krawinkel, Associates Dr. Constanze Roth und Dr. Kevin Jansen (alle Corporate), Partner Dr. Konrad Gröller (Corporate, Wien), Partner Prof. Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt, Associate Dr. Hubertus Reinbach (beide People & Reward), Partner Dr. Christoph Gleske (Equity Capital Markets), Partner Prof. Dr. Marcel Kaufmann (Regulatory) und Partner Dr. Peter Niggemann (Antitrust) an.