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J.P. Morgan führt mit Freshfields das kontinentaleuropäische Geschäft in einer Europäischen Gesellschaft zusammen

Die global tätige Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die US-amerikanische Bank JPMorgan Chase Bank, N.A. bei der Zusammenführung ihres kontinentaleuropäischen Geschäfts in der J.P. Morgan SE, einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) mit Sitz in Frankfurt am Main, beraten. Die J.P. Morgan SE wurde am 22. Januar 2022 im Wege einer simultanen grenzüberschreitenden Verschmelzung der J.P. Morgan Bank (Ireland) plc und der J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. auf die J.P. Morgan AG errichtet. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung wurde die aufnehmende J.P. Morgan AG in eine SE umgewandelt.


Die J.P. Morgan SE unterliegt nach der Verschmelzung in Deutschland der einheitlichen Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. Das operative Geschäft der verschmolzenen Gesellschaften, einschließlich der ausländischen Zweigniederlassungen der J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. in Belgien, Dänemark, Finnland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Spanien, wird zukünftig durch Zweigniederlassungen der J.P. Morgan SE fortgeführt.


Freshfields beriet J.P. Morgan umfassend in allen relevanten Rechtsgebieten. Die Beratung umfasste insbesondere die Strukturierung, Vorbereitung und Umsetzung der grenzüberschreitenden Simultanverschmelzung.


Das internationale Freshfields-Team wurde von Partner Dr. Andreas Fabritius, Partnerin Dr. Sabrina Kulenkamp und Principal Associate Kai Jungbluth geführt (alle Frankfurt, Corporate). Die bankaufsichtsrechtliche Beratung erfolgte durch Partner Dr. Gunnar Schuster, die Counsel Dr. Janina Heinz und Dr. David Jansen sowie die Principal Associates Alicia Hildner, Falko Glasow und Marius Rätz (alle Frankfurt). Partner Dr. Thomas Müller-Bonanni (Düsseldorf) und Principal Associate Dr. Anne-Kathrin Bertke (Hamburg) berieten im Arbeitsrecht und wurden hierbei durch Associate Dr. Hubertus Reinbach (Hamburg) und die ausländischen Büros der Kanzlei sowie verschiedene Kanzleien aus dem StrongerTogether-Netzwerk von Freshfields in insgesamt 14 Ländern unterstützt. Partner Dr. Jan Brinkmann und Counsel Dr. Peter Stark (beide Frankfurt) berieten zu steuerlichen Aspekten der Transaktion. Daneben waren Kollegen aus den Freshfields-Büros in Amsterdam, Brüssel, Madrid, Mailand, New York, London und Paris zu nationalen Rechtsfragen eingebunden.


Kanzleien aus dem StrongerTogether-Netzwerk von Freshfields berieten zum irischen bzw. luxemburgischen Recht.