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Freshfields berät RWE Power bei konzerninterner Überführung des Teilbetriebs Kernenergie in eigenständige Gesellschaft
Freshfields Bruckhaus Deringer hat die RWE Power AG im Zusammenhang mit der konzerninternen Überführung des Teilbetriebs Kernenergie in eine eigenständige Gesellschaft beraten.Die Verantwortung für den Bereich Kernenergie wird zukünftig bei der RWE Nuclear GmbH liegen, die unmittelbar unterhalb der RWE Aktiengesellschaft angesiedelt ist. Die Überführung wird mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgen.
Hintergrund der Maßnahme ist neben dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung, dessen Erfüllung durch die Überführung des Kernenergieressorts in eine eigene Einheit erleichtert werden soll, auch die sich verändernde Tätigkeit in diesem Bereich. Diese wird sich durch den Atomausstieg in den kommenden Jahren zunehmend auf den Rückbau konzentrieren und dementsprechend von dem regulären Erzeugergeschäft unterscheiden. Die übrigen deutschen Energieversorger betreiben den Bereich Kernenergie schon seit längerer Zeit in separaten Einheiten.
Freshfields berät RWE und andere Energieversorger regelmäßig in gesellschafts- und atomrechtlichen Fragen, zuletzt unter anderem im Zusammenhang mit der Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung von Stilllegung und Entsorgung im Kernenergiebereich sowie bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von RWE gegen das Atomausstiegsgesetz von 2011 (13. AtG-Novelle).
Inhouse wird das Projekt federführend von Dr. Ulrich Kramer und Thurid Wagner-Henk betreut.
Das Freshfields-Team umfasste Dr. Tobias Larisch, Dr. Philip Denninger, Philipp Bönig (alle Gesellschaftsrecht), Dr. Herbert Posser, Katja Schramm (beide Öffentliches Recht), Dr. Ulrich Scholz (Energierecht), Johann Ante (Kartellrecht) sowie Dr. Thomas Müller-Bonanni und Dr. Christian Mehrens (beide Arbeitsrecht).