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Profil Dr. Marie von Armansperg

Marie von Armansperg ist Mitglied der Sektorgruppe Energie und Rohstoffe. Sie berät Mandanten zu Fragen des Energierechts und des Investitionskontrollrechts. 

Vor ihrer Tätigkeit bei Freshfields arbeitete Marie von Armansperg als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht.

Mandate

Beratung 

  • von RWE in der gerichtlichen  Verteidigung in Klageverfahren gegen die fusionskontrollrechtlichen Freigaben von Europäischer Kommission und Bundeskartellamt im RWE/E.ON-Deal vor dem EuGH;
  • von HINT.CO (H2Global) zur Gestaltung von Verträgen über den Ankauf und Verkauf von Wasserstoffderivaten aus Drittstaaten;
  • deutscher Fernleitungsnetzbetreiber im Zusammenhang mit der Beteilung an einem Wasserstoffkernnetz;
  • eines europäischen Stromproduzenten Gerichtsverfahren vor den europäischen Gerichten im Zusammenhang mit der Einführung von technischen Höchstpreisgrenzen auf Regelenergiearbeitsmärkten;
  • mehrerer industrieller Endverbraucher im Zusammenhang im Zusammenhang mit den Preisbremsegesetzen;
  • mehrerer Strom- und Gasversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit den vom Bundeskartellamt durchgeführten Ermittlungen im Hinblick auf eine mögliche missbräuchliche Preisgestaltung unter den Energiepreisbremsengesetzen;
  • eines deutschen Gasversorgungsunternehmens zu einem Schiedsverfahren im Zusammenhang mit der Einstellung russischer Gaslieferungen.

Qualifikationen

  • Kammergericht Berlin (Zweites Staatsexamen)
  • Georg-August Universität Göttingen (Dr. iur.)
  • University of California, Berkeley, School of Law (LL.M.)
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Erstes Staatsexamen)