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Profil Sarah Koch

Sarah Koch ist Mitglied der Praxisgruppe Dispute Resolution und berät nationale und internationale Unternehmen sowie Finanzinstitute in komplexen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Schwerpunkte ihrer Beratung liegen auf immobilien- und finanzrechtlichen Streitigkeiten sowie auf Post M&A-Verfahren.

Sarah Koch verfügt über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen bei kompexen rechtlichen Auseinandersetzungen. Sie ist Mitglied der Real Estate Litigation Skills Group und der Insolvency Disputes Skills Group.

 

 

Mandate

  • Beratung mehrerer ausländischer Finanzinvestoren bei der Durchsetzung einer verbrieften Darlehensforderung in Höhe von EUR 300 Mio.: Erfolgreiche Beratung und Vertretung der Darlehensgeber und der Grundschuldgläubigerin in sechs komplexen Streitigkeiten mit dem Darlehensnehmer – einschließlich einer Klage auf Rückzahlung der Darlehensvaluta und der Verteidigung gegen mehrere Rechtsbehelfe des Darlehensnehmers im Rahmen der Zwangsvollstreckung;
  • Beratung und Vertretung eines börsennotierten Immobilienunternehmens in einem Schadensersatzprozess mit dem Verkäufer mehrere Grundstücke wegen Mängeln an den hierauf befindlichen Bestandsimmobilie;
  • Beratung einer internationalen Immobilien-Investmentgesellschaft bei der Lösung eines Post-M&A-Konflikts in einem Joint Venture für den Betrieb verschiedener Immobiliengesellschaften;
  • Vertretung einer führenden deutschen Immobiliengesellschaft in Rechtsstreitigkeiten mit mehreren Anleihegläubigern;
  • Vertretung eines internationalen Logistikkonzerns nach der Akquisition einer ausländischen Gesellschaft in einem komplexen DIS Schiedsverfahren über den Wert eines seinerzeit noch im Bau befindlichen Infrastrukturprojektes (Streitwert: EUR 150 Mio.); 
  • Beratung und gerichtliche Vertretung eines weltweit tätigen Konsumgüterherstellers im Rahmen einer mehrere Länder übergreifenden Post-M&A-Streitigkeit;
  • Vertretung eines führenden deutschen Finanzinstituts in einem ad hoc-Schiedsverfahren mit gesellschaftsrechtlichem Streitgegenstand;
  • Vertretung einer Gesellschaft bei der Inanspruchnahme ihres ehemaligen Finanzgeschäftsführers auf Schadensersatz wegen des pflichtwidrigen Abschlusses von Swapgeschäften. Verhandlung und Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Finanzgeschäftsführer und der zuständigen D&O-Versicherung.

Qualifikationen

Sarah Koch hat Rechtswissenschaften an der Universität Münster studiert. Ihr Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen in verschiedenen internationalen Großkanzleien. Sie ist seit 2013 als Rechtsanwältin für die Sozietät tätig. Sie spricht Deutsch und Englisch.