Profile details
Profil Klaus-Stefan Hohenstatt
Klaus-Stefan Hohenstatt ist Senior Partner in unserer globalen Praxisgruppe Arbeitsrecht.
Klaus-Stefan Hohenstatt ist seit über 20 Jahren als im Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden die arbeitsrechtliche Flankierung von Umstrukturierungen sowie das Transaktionsarbeitsrecht (M&A, Private Equity). Im Übrigen berät er börsennotierte und mittelständische Unternehmen bei Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten sowie bei der Ausgestaltung von Vergütungs- und Anreizsystemen einschließlich der betrieblichen Altersversorgung. Klaus-Stefan Hohenstatt gehört der Global Investigations Group von Freshfields Bruckhaus Deringer an. In dieser Funktion berät er bei Verfahren zur Ermittlung von Rechts- und Complianceverstößen, insbesondere im Hinblick auf mitbestimmungs- und arbeitsrechtliche Aspekte.
Klaus-Stefan Hohenstatt verfügt über besondere Expertise auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung, einschließlich der Besonderheiten bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen.
Wie alle Arbeitsrechts-Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer ist er bestens international vernetzt und berät Mandanten aus allen Dienstleistungs- und Industriesektoren bei globalen Restrukturierungen und in anderen grenzüberschreitenden Angelegenheiten.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Mandate
- Arbeitsrechtliche Konzipierung von Umstrukturierungen und Verhandlungen darüber mit Gewerkschaften und Betriebsräten im Kontext verschiedener (vertraulicher) Umstrukturierungsprojekte, insbesondere Personalabbau, Trennung von Geschäftsbereichen, Outsourcing usw., einschließlich der Aushandlung von Sozialplänen
- Optimierung der Mitbestimmungsstrukturen insb. durch Umwandlung in Societas Europaea (SE) oder grenzüberschreitende Verschmelzungen (zuletzt z. B. Otto Bock Healthcare, HDI Global (Talanx), Busch Vacuum, Xing)
- Streng vertrauliche Beratung einer Reihe von Aufsichtsräten und Vorständen zu allen regulatorischen und rechtlichen Aspekten der Vorstandsvergütung (ARUG II, DCGK)
- Beratung internationaler Dienstleistungsunternehmen im Zusammenhang mit Internal Investigations und Trennungsprozessen (insb. bezogen auf Gesellschafter, Partner und Führungskräfte).
Qualifikationen
- Honorarprofessor der Bucerius Law School, Hamburg, mit Lehrauftrag im Betriebsverfassungsrecht und dem Recht der Unternehmensmitbestimmung
- Deutscher Vertreter im Board der European Employment Lawyers Association und EELA Chairman seit 2019
- Co-Director of the Center on the Legal Profession, Bucerius Law School, Hamburg