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Profil Holger Hartenfels

Holger Hartenfels berät Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister sowie nicht regulierte Unternehmen zu Fragen des deutschen und europäischen Banken- und Finanzaufsichtsrechts der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt einer global tätigen Bank verfügt er über besondere Expertise in den Bereichen Bankenaufsicht und Sanierung und Abwicklung einschließlich der diesbezüglichen Aufsichtspraxis der EZB und der BaFin. Er berät seine Mandanten insbesondere in Fragen zu erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, zu den organisatorischen Anforderungen an die Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit, des Risikomanagements und der Vergütungssysteme, zu Eigenmittelanforderungen, zur Auslagerung von Tätigkeiten, zu den aufsichtlichen Melde- und Offenlegungspflichten sowie zur Nutzung interner Modelle.

Zu seinen Spezialgebieten zählen die regulatorischen Anforderungen an Handelsgeschäfte, die Abgrenzung des Handelsbuches, die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko, das Gegenparteiausfallrisiko sowie für Verbriefungspositionen und angekaufte Forderungen, die regulatorische Anerkennung von Kreditrisikominderungstechniken, das Clearing und die Besicherung von OTC-Derivaten und die Nutzung von Wertpapierabwicklungssystemen und zentralen Gegenparteien.

Holger Hartenfels war als langjähriger Referent eines Spitzenverbandes der deutschen Kreditwirtschaft für die Entwicklung der deutschrechtlichen Dokumentation für Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sowie für die aufsichtsrechtliche Anerkennung von vertraglichen Nettingvereinbarungen verantwortlich.

Er spricht Deutsch und Englisch.