Profile details
Profil Dr. Andreas Fabritius
Andreas Fabritius ist einer unserer erfahrensten Anwälte. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Transaktionsgesellschaftsrecht/M&A (öffentliche Übernahmen und Auktionsverfahren) sowie im Kapitalgesellschaftsrecht (Konzernrestrukturierung und Strukturmaßnahmen, Vorstands- und Aufsichtsberatung in Corporate Governance- und BJR-Fragen, Hauptversammlungen, etc.). Seine Mandanten sind in- und ausländische Unternehmen, Banken und Finanzinvestoren (Private Equity) sowie Regierungsbehörden. Beträchtliche Erfahrungen hat er auch mit gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Neben der Anwaltstätigkeit ist Andreas Fabritius Britischer Honorarkonsul in Frankfurt.
Mandate
- JP Morgan: Konsolidierung des EU-Geschäfts unter J.P. Morgan SE, einer Europäischen Gesellschaft, in Frankfurt
- KKR: Erwerb einer Beteiligung an der Axel Springer SE.
- RWE AG: Veräußerung von innogy SE an E.ON SE und Tausch von Geschäftsbereichen mit E.ON SE.
- London Stock Exchange Group plc: Fusionsplan mit Deutsche Börse AG.
- Bundesministerium der Finanzen: Beratung in Bezug auf die Finanzmarktstabilisierung, die Rettung der HRE AG und die Rekapitalisierung an der Commerzbank AG.
- UniCredit S.p.A.: Übernahme der HypoVereinsbank AG.
Qualifikationen
Andreas Fabritius studierte Recht und Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn (Dr. iur.), der Verwaltungshochschule in Speyer, der University of Michigan Law School (LL.M.) und dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz.
Andreas Fabritius ist u. a. Mitautor des von Hopt herausgegebenen Vertrags- und Formularbuches zum Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und Attorney-at-law (New York). Andreas Fabritius gehört der Sozietät seit 1988 an. Er spricht Deutsch, Englisch und Italienisch.