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Event

Einladung zum Quick Briefing: das künftige „Unternehmensstrafrecht“


Was muss man schon jetzt tun?


Nach dem Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes wird unternehmerisches Fehlverhalten in Zukunft deutlich schärfer bestraft:

  • Drastische Erhöhung der Unternehmenssanktionen auf bis zu 10 Prozent des jährlichen Konzernumsatzes
  • Ausdehnung der Sanktionierung für Fehlverhalten im Ausland
  • Öffentliche Bekanntmachung („naming and shaming“)
  • Bei Anfangsverdacht: Pflicht der Staatsanwaltschaft, jedwede Art von unternehmerischem Fehlverhalten zu verfolgen
Wie muss das Compliance System aussehen, um Sanktionsmilderungen zu bewirken? Kann der Vorstand zukünftig bei anfänglichem Verdacht auf Straftaten im Unternehmen noch von der Durchführung einer „internal investigation“ und der Kooperation mit der Staatsanwaltschaft absehen? Welche Regressansprüche drohen? Wie werden sich geplante Schweigerechte von Arbeitnehmern auswirken? Welche Unterlagen sind noch vor Beschlagnahme geschützt? Wie können die Weisungen des Gerichts bei Sanktionsvorbehalt („Verurteilung auf Bewährung“) aussehen und wird damit der „Monitor“ durch die Hintertür eingeführt?

Dr. Simone Kämpfer, Prof. Dr. Norbert Nolte, Dr. Moritz Pellmann und Dr. Daniel Travers laden Sie herzlich ein, diese und andere Fragen in unseren Quick Briefings zur Verschärfung des Unternehmenssanktionenrechts in Düsseldorf, München, Frankfurt und Hamburg zu diskutieren.

Programm:

8.30 Uhr

Registrierung

9.00 Uhr

Beginn Quick Briefing

10.30 Uhr

Ausklang


Termine:

09.10. Mittwoch

Freshfields Büro in Düsseldorf (Anfahrt)

10.10. Donnerstag

Freshfields Büro in München (Anfahrt)

29.10. Dienstag

Freshfields Büro in Frankfurt (Anfahrt)

30.10. Mittwoch

Freshfields Büro in Hamburg (Anfahrt)


Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung den für Sie passenden Termin mit.