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Briefing

Barrierefreiheit im digitalen Bereich

Mit 28. Juni 2025 werden sehr weitreichende Vorgaben an die Barrierefreiheit (=Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung) von diversen Produkten und Dienstleistungen, vordringlich im digitalen Bereich, aufgrund des sog. European Accessibility Act (EAA; Richtlinie [EU] 2019/882) wirksam. Nachfolgend werden die Neuerungen überblicksartig dargestellt.

Client Briefing - Barrierefreiheit im digitalen Bereich
(PDF - 156.6 KB)

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