Briefing
Barrierefreiheit im digitalen Bereich
Mit 28. Juni 2025 werden sehr weitreichende Vorgaben an die Barrierefreiheit (=Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung) von diversen Produkten und Dienstleistungen, vordringlich im digitalen Bereich, aufgrund des sog. European Accessibility Act (EAA; Richtlinie [EU] 2019/882) wirksam. Nachfolgend werden die Neuerungen überblicksartig dargestellt.