Familiengesellschaften und andere inhabergeführte Unternehmen spielen in Deutschland und Österreich seit jeher eine bedeutende Rolle. Zahlreiche Unternehmen, auf die ein Großteil des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts entfällt, sind als Familienunternehmen anzusehen.
Die Nähe der Gesellschafter zu ihrem Unternehmen und kurze Entscheidungswege stehen für Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Diesen Vorteilen stehen jedoch auch Risiken gegenüber. Familienunternehmen sehen sich aufgrund ihrer Struktur besonderen Herausforderungen gegenübergestellt, denen durch Planung und vorbeugende Gestaltung Rechnung getragen werden muss.
In der Sektorgruppe Familiengesellschaften tauschen Anwälte von Freshfields Bruckhaus Deringer ihre Erfahrungen aus, um auf die spezifischen Belange von Familiengesellschaften verstärkt eingehen zu können. Der damit verbundene fach- und grenzüberschreitende Erfahrungsaustausch kommt den Mandanten unmittelbar zugute.
Traditionell bilden Familiengesellschaften einen wichtigen Mandantenkreis unserer Sozietät. Zahlreiche Partner verfügen über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Familiengesellschaften und deren Gesellschaftern - sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Staaten.
Beratungsschwerpunkte
Im Vordergrund unserer Beratungstätigkeit stehen Themen wie Unternehmensstruktur einschließlich ihrer Auswirkungen auf Unternehmenspublizität und Mitbestimmung, der Nachfolge- und Steuerplanung sowie der Unternehmensfinanzierung (auch vor dem Hintergrund von "Basel II"). Da Familienunternehmen in ihrem jeweiligen Wirkungskreis am Markt für Unternehmenstransaktionen aktiv teilnehmen, begleiten wir sie auch dort mit unserer Erfahrung in der Strukturierung und Durchführung nationaler und grenzüberschreitender M&A-Transaktionen. Unser Beratungsspektrum bezieht bei all diesen Themen - wenn und soweit die Fragestellung dies erforderlich macht - die in unserer Sozietät betreuten spezialisierten Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Öffentliches Recht, Streiterledigung und Arbeitsrecht mit ein.
Persönlich, von Anfang an
Bei der Beratung von Familienunternehmen und deren Gesellschaftern spielt in vielen Fragen das persönliche Vertrauensverhältnis eine besonders wichtige Rolle. Gefordert ist ein Berater, der über Berufs- und Lebenserfahrung verfügt, unternehmerisch mitdenkt, die Strukturen und Entscheidungsabläufe in einem Familienunternehmen kennt und sich in seiner Beratung darauf einstellt. Wir tragen dem in unserer Sozietät Rechnung. Ein Partner, dem persönlich ein bestimmtes Mandat übertragen wird, kümmert sich auch persönlich um den Mandanten und betreut das Mandat. Je nach Aufgabenstellung werden andere Partner und/oder Mitarbeiter in Abstimmung mit dem Mandanten in das jeweilige Projekt eingebunden. Ziel unserer Tätigkeit ist eine hochqualifizierte, pragmatische und erfolgsorientierte Beratung, die für den Mandanten mit einem Mehrwert verbunden ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ann-Charlott Steinbrück, Business Development.
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Kontakt
- Ann-Charlott Steinbrueck
- Business development manager
